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BGH: Rechtschutz schon für Streit aus dem Autokauf und nicht erst nach der Zulassung auf den VN
In einer Gesamtschau des Klauselwerkes in den VRB 1994 des beklagten Rechtschutzversicherers kommt der BGH zum Ergebnis, dass trotz der Formulierung „Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse aller bei Vertragsabschluss auf ihn zugelassenen und im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge“ Rechtschutz schon für Streitigkeiten aus dem Kauf des Fahrzeugs besteht, obwohl das Fahrzeug dann noch nicht auf den VN zugelassen ist (BGH 15.10.25, VI ZR 86/24).
Bisher liegt nur eine Pressemitteilung des Urteils vor. Die ist aber aussagekräftig genug: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025188.html;jsessionid=B684AD762BFBA2F86D8576B6BFEDEF2D.internet961?nn=10690868.