· Nachricht · Haftungsrecht
Kein Mitverschulden, wenn Motorradfahrer keine Schutzkleidung trägt
| Trägt ein Motorradfahrer außer dem Motorradhelm keine Schutzkleidung wie Motorradjacke, -hose und -handschuhe, ist ihm dies nicht als Verschulden gegen sich selbst anzulasten. Das gilt auch, wenn dies Auswirkungen bei einem Personenschaden hat. |
So entschied es das OLG Düsseldorf (24.9.19, 1 U 82/18). Der Senat begründete seine Entscheidung damit, dass es keine gesetzliche Pflicht gebe, Schutzkleidung zu tragen. Nach dem Gesetz müsse ein Motorradfahrer lediglich einen geeigneten Schutzhelm während der Fahrt tragen.
Quelle: ID 46804373