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  • · Nachricht · Haftungsrecht

    Kein Mitverschulden, wenn Motorradfahrer keine Schutzkleidung trägt

    | Trägt ein Motorradfahrer außer dem Motorradhelm keine Schutzkleidung wie Motorradjacke, -hose und -handschuhe, ist ihm dies nicht als Verschulden gegen sich selbst anzulasten. Das gilt auch, wenn dies Auswirkungen bei einem Personenschaden hat. |

     

    So entschied es das OLG Düsseldorf (24.9.19, 1 U 82/18). Der Senat begründete seine Entscheidung damit, dass es keine gesetzliche Pflicht gebe, Schutzkleidung zu tragen. Nach dem Gesetz müsse ein Motorradfahrer lediglich einen geeigneten Schutzhelm während der Fahrt tragen.

    Quelle: ID 46804373