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  • · Fachbeitrag · Wahllichtbildvorlage

    Änderung der Praxis in NRW bei der sequenziellen Wahllichtbildvorlage

    Wir hatten in VA 12, 64 über den BGH-Beschluss vom 9.11.11, 1 StR 524/11 berichtet. Dieser hat nun zu einer Änderung der Vorgehensweise in NRW bei der Wahllichtbildvorlage geführt (vgl. dazu z.B. RdErl. des Innenministeriums NRW vom 12.3.06 - 42 - 62.09.08 (6407), SMBl. NRW. 2056). Das Innenministerium NRW hat darin die Polizeibehörden gebeten, ab sofort bei der sequenziellen Wahllichtbildvorlage mindestens acht Vergleichsbilder vorzulegen bzw. vorzuzeigen. Die Software für DigiED-Net sei auch dahingehend angepasst, dass den Zeugen auch nach dem Wiedererkennen einer Person alle Wahllichtbilder gezeigt werden und ein systembedingter Abbruch der Wahllichtbildvorlage ausgeschlossen sei.

     

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 84 | ID 32637090