Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Rechtsmittel

    Bindung des Betroffenen an Einspruchsbeschränkung

    | Hat der Betroffene im Hinblick auf die Ankündigung des Amtsgerichts, vom Fahrverbot absehen zu wollen, den gegen den Bußgeldbescheid eingelegten Einspruch auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt, bleibt er an diese Prozesserklärung auch gebunden, wenn hiernach das Rechtsbeschwerdegericht das Urteil auf das Rechtsmittel der Anklagebehörde aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hat. Das hat das KG entschieden (9.10.18, 3 Ws (B) 243/18, Abruf-Nr. 206373 ). |

     

    PRAXISTIPP | Als Verteidiger müssen Sie diese Entscheidung berücksichtigen, wenn Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch beschränken wollen. Sich müssen sich darüber im Klaren sein, dass die begehrte Entscheidung, vom Fahrverbot abzusehen, angefochten und durch das OLG aufgehoben werden kann. Sie können allenfalls darauf vertrauen, dass das AG kein Fahrverbot verhängt, nicht aber darauf, dass diese Entscheidung ggf. einer Prüfung durch das OLG stand hält.

     
    Quelle: ID 45668754