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  • · Nachricht · Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Daten aus Observation dürfen nicht in Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verwendet werden

    | Wird bei einer längerfristigen Observation festgestellt, dass der Beschuldigte ein Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führt, dürfen die erlangten personenbezogenen Daten nicht in dem Strafverfahren wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verwendet werden. |

     

    So entschied es das Oberlandesgericht Düsseldorf (24.5.22, 2 RVs 15/22). Die Richter begründeten ihre Entscheidung folgendermaßen: Zur Aufklärung einer Straftat nach § 21 Abs. 1 StVG, die schon allgemein betrachtet keine Straftat von erheblicher Bedeutung darstellt, hätte eine längerfristige Observation nicht angeordnet werden dürfen (Gedanke des „hypothetischen Ersatzeingriffs“).

    Quelle: ID 48430142