Der Inhaber einer Kfz-Werkstatt hat keine Zahlungsansprüche gegen den Kunden für den von ihm durchgeführten Motoraustausch an einem knapp zwei Jahre alten Transporter, sofern nach einer Garantieanfrage eines Mitarbeiters der Werkstatt eine Garantiezusage des Herstellers erfolgte.
Ein Porsche mit einem laut Ausstellungskatalog 67 l Kraftstoff fassenden Tankvolumen ist nicht mangelhaft, wenn der Bordcomputer nach einem Kraftstoffverbrauch von 59 l und dann im Tank noch vorhandenen 6,4 l Kraftstoff ...
Wer als Privatperson einen PKW als scheckheftgepflegt anbietet, muss sich dies später beim Verkauf an eine Privatperson als Beschaffenheitsvereinbarung zurechnen lassen. Folge ist, dass ein vereinbarter ...
Dass es beim winterlichen Betrieb eines Selbstbedienungswaschplatzes durch betriebsbedingt verspritztes Wasser zu einer - mit vertretbarem Aufwand - nicht zu verhindernden Glättebildung kommen kann, ist allgemein bekannt. Auf diese Gefahr muss ein Kunde deswegen nicht hingewiesen werden.
Zunächst: Taxis sind Teil des öffentlichen Personennahverkehrs und unterliegen damit dem Personenbeförderungsgesetz. Darüber hinaus gelten jedoch Taxiordnungen, die sich von Stadt zu Stadt unterscheiden können.
In der November-Ausgabe hatten wir über einen Entscheidung des KG (27.8.15, 22 U 152/14, Abruf-Nr. 145508 = VA 15, 183) berichtet. Das KG hatte einem Geschädigten den Ersatz seines Unfallschadens versagt.
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„Die Schadenposition der Saison sind die Lackierkosten. Als hätten sich manche Versicherer verabredet, stehen die Lackmaterialzuschläge und die Erforderlichkeit der Einlackierung zur Farbtonangleichung ganz oben auf dem Zettel der Kürzungswütigen“ (Joachim Otting). Vor allem bei der fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten stehen die Kosten für eine farbtonangleichende Beilackierung und für ein Beipolieren im Fokus. Hier ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung.