In der Fahrzeugkaskoversicherung können auch fiktive Aufwendungen für die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt als „erforderliche“ Kosten im Sinne von A.2.7.1b) AKB 2008 anzusehen sein. Dies ist zum einen zu bejahen, wenn die fachgerechte Wiederherstellung des Fahrzeugs nur in einer markengebundenen Werkstatt erfolgen kann. Es gilt regelmäßig aber auch, wenn es sich um ein neueres Fahrzeug oder um ein solches handelt, das der Versicherungsnehmer bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt ...
In diesem Rechtsprechungsreport berichten wir über die Entwicklung des Autokaufrechts im Jahr 2015. Sie finden die wichtigsten Entscheidungen zum Kauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge, wie gewohnt, alphabetisch ...
Böller und Raketen, die in der Silvesternacht ordnungsgemäß abgefeuert werden, sind keine Gefahr für am Straßenrand geparkte Autos. Laut ADAC Experten verursacht eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Auto ...
Liegt bei einem älteren, gewerblich genutzten VW-Transporter im
Bereich der Kollisionsstelle ein kleiner abgrenzbarer Vorschaden vor, kann unter Umständen dennoch für die kompatiblen Schäden Ersatz verlangt werden. Das ist der Fall, wenn es sich um einen kleineren Schaden handelt, der durch Gebrauch entstehen kann und deshalb nicht zwingend dem
Geschädigten aufgefallen sein muss.
Allein die technische Möglichkeit, dass Wasser im Motorraum des Porsche 911 Cabriolet einen Ausfall der Servolenkung bewirken kann, begründet keinen Sachmangel, wenn es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass ...
Autofahrer können auch im Dezember noch ihre Kfz-Versicherung wechseln. Darauf weist der ADAC hin. Wer den Kündigungstermin 30.11.15 verpasst hat, dem bietet sich mit dem sogenannten Sonderkündigungsrecht eine zweite ...
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Die Deutsche Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer DIVO e.V. macht auf die für die Opfer schwerer Verkehrsunfälle nachteilige Praxis aufmerksam, dass Versicherungen Gutachter zur Feststellung der Verletzungen und Folgen benennen und dem Verletzten vorgeben, sich dort zur Begutachtung vorzustellen.