17.02.2016 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Verweis: „Billigwerkstatt“ muss bereit sein, billig zu reparieren
Ein erfolgreicher Verweis auf eine Freie Werkstatt setzt voraus, dass der Schädiger/VR darlegt und notfalls beweist, dass die benannte Werkstatt im konkreten Fall nicht nur technisch fähig, sondern auch tatsächlich bereit gewesen wäre, einen Auftrag des Geschädigten zu den genannten Preisen auszuführen.
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