Der u.a. für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Köln im zweiten Kölner „Raser-Verfahren“ teilweise aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung an das Landgericht zurückverwiesen. Die Revisionen der Angeklagten hat der Senat im Beschlusswege als offensichtlich unbegründet verworfen.
Einer an Chorea Huntington erkrankten Führerscheininhaberin, die bei einem Fahreignungstest unterdurchschnittlich abgeschnitten hat, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Der Beitrag greift einzelne Fallfragen aus der aktuellen Rechtsprechung zum Fahrverbot auf. Behandelt werden Fragen z. B. zum Zeitraum zwischen Tat und Urteil, zum Augenblicksversagen und zum Prozessualen.
Wer kennt das folgende Verkehrsgeschehen nicht? Ein Verkehrsteilnehmer fühlt sich durch einen anderen Kraftfahrzeugführer behindert, weil der seiner Meinung nach zu langsam fährt. Er überholt ihn rechts und setzt
sich knapp vor dessen Fahrzeug auf die linke Spur, sodass der andere stark abbremsen muss, jedoch (noch) keine Vollbremsung durchführt. Mit der Frage, ob das (schon) eine Nötigung (§ 240 StGB) ist, musste sich das KG befassen (20.12.16, (3) 161 Ss 211/16 (144/16), Abruf-Nr. 193578 193578 ).
Wer während der Fahrt mit seinem PKW sein Mobiltelefon in den Händen hält und mittels des Home-Buttons kontrolliert, ob das Telefon ausgeschaltet ist, benutzt das Telefon. Er begeht damit eine Ordnungswidrigkeit.
Wer während der Fahrt mit seinem PKW sein Mobiltelefon in den Händen hält und Musik abspielen lässt, verstößt auch dann gegen die einschlägige Verbotsvorschrift des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO), ...
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Der Beitrag gibt einen Überblick zur aktuelle Rechtsprechung zum
Fahrverbot. Im ersten Teil werden die allgemeinen Fragen behandelt sowie Fragen zum beharrlichen Verstoß.