Die Gesamtdauer der von Fachanwälten zu erbringenden jährlichen Fortbildungsleistungen beträgt seit dem 1.1.15 15 Stunden. Hiervon dürfen 5 Stunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet Abonnenten seiner Informationsdienste AA, EE, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle kostenlos an. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte folgender pdf-Datei. Bitte beachten Sie auch unsere AGB.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Lernerfolgskontrolle für das erste Halbjahr die Beiträge der Ausgaben Januar bis einschließlich Mai und die Lernerfolgskontrolle für das zweite Halbjahr die Beiträge der Ausgaben Juli bis einschließlich November umfasst. Beiträge der Monate Juni und Dezember sind nicht relevant für den Test, da in diesen Monaten die Lernerfolgskontrolle online durchgeführt werden kann.
Wird die Einsicht in die Messunterlagen bzw. Messdaten von der Bußgeldbehörde versagt, kann die Rechtsbeschwerde nur hierauf gestützt werden, wenn deswegen in der Hauptverhandlung ein Antrag auf Unterbrechung oder ...
Hat sich der Tatrichter durch die Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die Voraussetzungen eines sog. standardisierten Messverfahrens eingehalten wurden, verstößt die Ablehnung eines Antrags der Verteidigung auf ...
Seit dem 1.1.15 dürfen Fachanwälte 5 Zeitstunden der FAO-Fortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
Geringe Anforderungen an die Aufnahme in den Vertrag, hohe Anforderungen an den Ausstieg aus sogenannten Vorfelderklärungen – so kann man die aktuelle Autokauf-Rechtsprechung auf den Punkt bringen. Doch der Teufel ...
Mit folgender Begründung hat das LG Stuttgart die Revision zugelassen: „Im Hinblick auf eine Vielzahl von Fällen in denen aufgrund von Sicherungseigentum oder eines Leasingvertrags Eigentümer und Halter eines ...
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Fehlgeschlagen ist der Versuch eines namhaften KH-Versicherers, an der Schraube „Werkstattrisiko“ zu drehen. Sein Argument: Von dem Werkstattrisiko sei der Geschädigte nur freigestellt, wenn die Werkstatt Arbeiten ausgeführt und berechnet habe, die objektiv nicht erforderlich seien. Gehe es dagegen nicht um unnötigen Mehraufwand, sondern um die Abrechnung von Arbeiten, die nicht bzw. nicht vollständig ausgeführt worden seien, könne der Schädiger/VR mit diesem Risiko nicht belastet werden.