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  • 23.07.2010 | Videomessung

    Videoüberwachung: Divergenzvorlage zum BGH

    Zu den Voraussetzungen einer Divergenzvorlage bei abweichender Rechtsauffassung zum Vorliegen eines strafprozessualen Beweisverwertungsverbots (OLG Bamberg 16.3.10, 2 Ss OWi 235/10, Abruf-Nr. 101997).

     

    Praxishinweis

    Das OLG Bamberg hat die Voraussetzungen für eine Divergenzvorlage zum BGH (§ 120 Abs. 2 GVG) zur Frage eines Beweisverwertungsverbots bei der Videoüberwachung im Straßenverkehr im Hinblick auf den von der Rechtsprechung des OLG Bamberg abweichenden Beschluss des OLG Düsseldorf v. 9.2.10 (VA 10, 84) verneint. Zur Begründung verweist es darauf, dass es sich bei nicht ausdrücklich gesetzlich kodifizierten Beweisverwertungsverboten angesichts der Vorgaben des BVerfG und der oberen und höchsten Fachgerichte um eine Einzelfallentscheidung handelt. Die Problematik wird die Praxis daher sicherlich noch einige Zeit streitig behandeln. Allerdings ist in der Rechtsprechung der OLG die Tendenz zu § 100h StGB als Ermächtigungsgrundlage und zur Verneinung eines Beweisverwertungsverbots unverkennbar (vgl. auch die Zusammenstellungen bei VA 10, 84 f.).  

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 137 | ID 137325