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  • 01.05.2005 | Trunkenheitsfahrt

    Relative Fahruntüchtigkeit: Fahrfehler

    Allein der in der unzureichenden Beleuchtung des Fahrzeugs liegende Fahrfehler vermag eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit i.S.d. § 316 StGB nicht zu rechtfertigen. Das Einschalten des Standlichtes anstelle des Abblendlichtes ist ein Fahrfehler, der auch nüchternen Fahrern, insbesondere bei gut beleuchteten Straßen, passiert (LG Potsdam 3.5.05, 24 Qs 37/05, Abruf-Nr. 050962).

     

    Praxishinweis

    Ist die unzureichende Beleuchtung des Pkw allerdings auf die Alkoholeinwirkung des Beschuldigten zurückzuführen ist, liegt ein Fahrfehler vor, der zur Bejahung der relativen Fahruntüchtigkeit führen kann (zur Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB siehe auch den Schwerpunktbeitrag in VA 03, 42).  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 91 | ID 90859