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  • 24.02.2010 | Beweiswürdigung

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf eine Videoaufzeichnung

    Die Schilderung des Aussagegehalts einer Videoaufzeichnung, auf die im Urteil Bezug genommen wird, darf nicht ganz entfallen (OLG Brandenburg 22.9.09, 1 Ss 74/09, Abruf-Nr. 093886).

     

    Praxishinweis

    Das OLG Brandenburg geht nun offenbar auch davon aus, dass § 267 Abs. 1 S. 3 StPO auch Videoaufzeichnungen erfasst. In DAR 05, 635 ist es noch anderer Ansicht gewesen. Eine nähere Begründung für diese Auffassung, die bisher schon vom OLG Zweibrücken (VRS 102, 102) und vom OLG Dresden (VA 09, 160) vertreten wurde, gibt es allerdings nicht. Das OLG Brandenburg stellt jedoch offenbar höhere Anforderungen an das tatrichterliche Urteil. Es verlangt nämlich, dass in zumindest knapper Form der Inhalt der Aufzeichnung beschrieben wird. Mängel in diesem Bereich muss der Verteidiger als Angriffe gegen die Beweiswürdigung mit der Sachrüge geltend machen.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 51 | ID 133723