01.06.2006 · Fachbeitrag aus UE · Rechtsberatungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar einen Beschluss gefasst, der im Kfz-Gewerbe teilweise missverstanden wird: Kostenlose Rechtsberatung unterfällt gegebenenfalls nicht dem Rechtsberatungsgesetz. Aber Achtung: es muss sich um „altruistische“, also wohltätige Rechtsberatung handeln. Im Autohaus wird für die rechtlichen Hinweise an die Unfallkunden zwar nichts berechnet. Aber dennoch gibt es einen inneren Zusammenhang zum kommerziell betriebenen Unfallreparaturgeschäft. Damit ...
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus UE · Betriebsschaden oder Unfallschaden?
Lange war umstritten, ob ein Zusammenstoß zwischen einem Zugfahrzeug (Pkw oder Lkw) und dem daran angehängten Anhänger ein Betriebsschaden ist oder ein kaskoversicherter Unfallschaden (zur Abgrenzung siehe auch Ausgabe 2/2006, Seite 12). Das LG Essen hat jetzt zu dieser Frage eine positive Entscheidung gefällt.
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus UE · Rechtsberatungsgesetz
Erneut hat der BGH eine Entscheidung zum Thema Rechtsberatung getroffen. Ein Abschleppunternehmer hatte im Auftrag der Polizei einen ordnungswidrig abgestellten Pkw entfernt und auf sein Betriebsgelände gebracht. Der Halter, ein ortsansässiger Rechtsanwalt, wollte es abholen. Allerdings wollte er nicht bar, sondern gegen Rechnung oder per Kreditkarte bezahlen. Der Abschlepper verweigerte auf Anweisung des Sachbearbeiters der Polizei die Herausgabe. Daraufhin machte der Rechtsanwalt ...
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus UE · Haftpflicht: Mithaftung
„Wenn’s hinten kracht, gibt’s vorne Geld!“ sagt der Volksmund. Prägnant, aber in dieser Verallgemeinerung falsch. Richtig ist, dass bei Auffahrunfällen der Anscheinsbeweis gegen den Hintermann spricht. Der Anscheinsbeweis greift aber nicht mehr, wenn der Hintermann nachvollziehbar einen vom Üblichen abweichenden Geschehensablauf vorträgt. Einen solchen Fall hatte das LG Gießen zu beurteilen. Der Unfall ereignete sich im Zusammenhang mit einem Spurwechsel auf der Autobahn: Der ...
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus UE · Mietwagen
Der Geschädigte erlitt unverschuldet einen Totalschaden an seinem Fahrzeug. Er nahm für einige Tage einen Mietwagen. Nach Rückgabe kaufte er aber kein anderes Auto. Deshalb vertrat die Versicherung die Auffassung, es fehle am Nutzungswillen und verweigerte die Erstattung. Das LG Karlsruhe war da ganz anderer Meinung: Der Geschädigte hatte vor dem Unfall ein Auto in Gebrauch. Das spricht für den Nutzungswillen. Er nutzte dann den Mietwagen. Das ist in die Tat umgesetzter Nutzungswille. Dass ...
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus UE · Mietwagen
In den letzten Märztagen sind die beiden in Ausgabe 3/2006 vorgestellten BGH-Entscheidungen zur Mietwagenproblematik bekannt geworden (Urteil vom 14.2.2006, Az: VI ZR 126/05; Abruf-Nr.
060957
und Urteil vom 14.2.2006, Az: VI ZR 32/05; Abruf-Nr.
060924
).
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus UE · Werkvertrag
„Nach einem Unfallschaden haben der Kunde und die Werkstatt vereinbart, dass ein von der Werkstatt zu beschaffender gebrauchter Kühler samt Lüfterrad eingebaut werden soll. Damit hatte man - zulässigerweise - bei einem älteren Fahrzeug die „130-Prozent-Grenze“ unterschritten. Der gebrauchte Kühler, der bereits eine Laufleistung von 130.000 Kilometern hinter sich hatte, machte dann jedoch einige Zeit später Schwierigkeiten. Der Kunde will nun die Werkstatt dafür verantwortlich ...
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus UE · Neuwertentschädigung
In einem Fall beim LG Fulda war ein Van (Neupreis 51.000 Euro) deutlich beschädigt. Die voraussichtlichen Reparaturkosten betrugen laut Gutachten zirka 18.000 Euro, die Wertminderung 2.600 Euro. Ohne Zweifel war damit die Erheblichkeitsgrenze erreicht. Aber das Fahrzeug war exakt einen Tag älter als ein Monat. Und es hatte auch etwas mehr als 1.000 Kilometer Laufleistung, nämlich 1.157 Kilometer. Das Gericht betonte, dass zwar gewisse Grenzen gezogen werden müssen, die aber nicht absolut ...
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus UE · Haftpflicht
Die folgende Anfrage hat ein Leser an die Redaktion gestellt: In einem Fall in unserer Werkstatt liegen die gutachterlich prognostizierten Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, aber unter der so genannten 130-Prozent-Grenze. Der Geschädigte repariert nur teilweise. Der Wert der durchgeführten Reparatur liegt unterhalb des Wiederbeschaffungswerts, aber oberhalb der Differenz aus dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert.
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