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  • 01.05.2006 | Neuwertentschädigung

    Ein Monat und ein Tag alt, 1.157 Kilometer Laufleistung

    In einem Fall beim LG Fulda war ein Van (Neupreis 51.000 Euro) deutlich beschädigt. Die voraussichtlichen Reparaturkosten betrugen laut Gutachten zirka 18.000 Euro, die Wertminderung 2.600 Euro. Ohne Zweifel war damit die Erheblichkeitsgrenze erreicht. Aber das Fahrzeug war exakt einen Tag älter als ein Monat. Und es hatte auch etwas mehr als 1.000 Kilometer Laufleistung, nämlich 1.157 Kilometer. Das Gericht betonte, dass zwar gewisse Grenzen gezogen werden müssen, die aber nicht absolut starr seien. Es bezog sich auf Urteile anderer Gerichte, die sogar 3.000 Kilometer noch akzeptiert hatten. Und der eine überschießende Tag hat das Gericht auch nicht davon abgehalten, dem Geschädigten den Neuwertanspruch zuzugestehen. Allerdings hat das Gericht wegen der Überschreitung einen Abzug von 1,5 Prozent des Neupreises pro gefahrene 1.000 Kilometer gemacht und das kilometergenau ausgerechnet. (Urteil vom 1.3.2006, Az. 4 O 401/05; Abruf-Nr. 061216, eingesandt von Rechtsanwalt Semsch, Bad Hersfeld).  

    Beachten Sie: Im Schadenrecht gibt es „Grenzen“, die für den Geschädigten von Bedeutung sind. Beispiel: Die 130-Prozent-Grenze für die Instandsetzung auf Kosten des Schädigers. Wer knapp darüber liegt, hat „Pech gehabt“. Im Interesse einer vorhersehbaren Regulierung im Massengeschäft des Verkehrsunfalls ist das hinzunehmen. So kann es auch mit der „Ein Monat/1.000 km-Grenze“ sein. Jedoch sind manche Gerichte hier durchaus zu einer gewissen Elastizität geneigt. Ganz wichtig aber: Der Schaden muss erheblich sein. Und da sind die Gerichte überwiegend streng. Unabhängig von der Schadenhöhe als Geldbetrag verneinen sie den Neuwertanspruch zunehmend, wenn nur Schraubteile betroffen sind. Ohne einen Eingriff in das Karosseriegefüge steht es um den Neuwertanspruch schlecht.  

    Unser Tipp: Bei solch knappen Grenzüberschreitungen sollten Sie ihrem Kunden erklären, dass eine Neuwertentschädigung nicht sicher, aber eben auch nicht aussichtslos ist. Und dann ist das ein Fall für einen qualifizierten Rechtsanwalt.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 4 | ID 97855