01.02.2018 · Nachricht · Editorial Februar 2018
Im Dauerstreit um die Erstattung der Verbringungskosten gibt es ein weiteres Schmankerl: Das AG Coburg weist in einem Urteil darauf hin, die Rechtsfrage zur Erstattung der Verbringungskosten bereits „… zigfach ausgeurteilt …“ zu haben (AG Coburg, Urteil vom 07.12.2017, Az. 15 C 1281/17, Abruf-Nr. 198524 , eingesandt von Rechtsanwalt Oliver Güldenberg, Duisburg/Voerde).
> Nachricht lesen
26.01.2018 · Fachbeitrag ·
Reparaturkosten
Schadensteuerung durch den Versicherer und Hol- und Bringservice durch dessen Partnerwerkstatt. Eine sehr schlecht gemachte Reparatur und eine Werkstatt, die auch ansonsten ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat.
Schwerpunkt
Beitrag
26.01.2018 · Fachbeitrag ·
Gutachten/Sachverständigenhonorar
Einige Versicherer wehren sich gegen die „Reparatur gemäß Gutachten“-Rechtsprechung, indem sie von den Werkstätten Geld zurückfordern. Das ist jedenfalls dann aussichtslos, wenn die Werkstatt den Auftrag hatte, ...
Schwerpunkt
Beitrag
26.01.2018 · Nachricht ·
Standgeld
Ein aktueller, von einem Rechtsanwalt übermittelter Regulierungsvorgang lässt folgenden Rückschluss zu: Ein im Württembergischen ansässiger Versicherer toleriert Standkosten bis zu 14 Tagen, wenn das Fahrzeug ...
26.01.2018 · Nachricht ·
Reparaturkosten
Mit dem AG Paderborn spricht ein weiteres Gericht dem Geschädigten den Ersatz des kompletten Scheinwerfers zu, wenn die Aufhängungslaschen abgerissen sind, der Scheinwerfer aber sonst noch intakt ist.
26.01.2018 · Nachricht ·
Anwaltskosten
Auch eine große Leasinggesellschaft darf in einer Unfallsache anwaltliche Hilfe für die Unfallschadenregulierung in Anspruch nehmen. Der gegnerische Haftpflichtversicherer muss die Anwaltskosten erstatten, entschied ...
26.01.2018 · Nachricht ·
Reparaturkosten
Auch das AG Erding spricht dem Geschädigten den Ersatz der Kosten für den Reparaturablaufplan zu, wenn der Haftpflichtversicherer einen solchen ausdrücklich anfordert. Es ging um knapp 75 Euro brutto (AG Erding, Urteil vom 22.12.2017, Az. 3 C 3153/17, Abruf-Nr. 198796 , eingesandt von Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky, Moosburg).