29.10.2018 · Nachricht ·
130-Prozent-Grenze
Erweist sich im Gerichtsprozess um die Erstattung der Reparaturkosten im 130-Prozent-Bereich, dass die Werkstatt, die mit der vollständigen und fachgerechten Reparatur beauftragt war, vom Schadengutachter vorgesehene Arbeiten teilweise nicht ausgeführt hat, bedeutet das noch nicht den Verlust des Anspruchs für den Geschädigten. Gelingt die Nachbesserung noch vor dem Ende des Rechtstreits, genügt das, entschied das AG Kiel.
24.10.2018 · Nachricht ·
Reparaturkosten
Der Schädiger hat keinen Anspruch darauf, dass der Geschädigte durch eine gesonderte Rechnung des Lackierers nachweist, dass die von der Reparaturwerkstatt geforderten Verbringungskosten tatsächlich angefallen sind, ...
19.10.2018 · Nachricht ·
Reparaturkosten
Weder der Umstand, dass die Informationen für das Schadengutachten räumlich in der Werkstatt aufgenommen wurden, noch der Umstand, dass Mitarbeiter der Werkstatt den Schadengutachter unterstützt haben, ist für sich ...
18.10.2018 · Nachricht ·
Reparaturkosten
Wenn die Werkstatt als Klägerin aus abgetretenem Recht vorträgt, sie habe das Fahrzeug auftragsgemäß exakt dem Gutachten folgend repariert, gehört eine Arbeitsposition, die so im Gutachten nicht vorgesehen war, nicht zum vom Gutachteninhalt geschützten Schadenumfang, entschied das AG Ludwigshafen am Rhein.
15.10.2018 · Nachricht ·
Reparaturkosten
Stellt sich während der Reparatur heraus, dass über die gutachterliche Prognose hinaus Arbeiten notwendig sind, sind auch die vom Vertrauensschutz in das Gutachten umfasst, wenn der Geschädigte den Gutachter nach ...
11.10.2018 · Nachricht ·
Verbringungskosten
Stimmen die in Rechnung gestellten Verbringungskosten mit der Prognose aus dem Gutachten überein, kann der Versicherer dem Geschädigten keine vermeintlichen Fehler der Werkstatt entgegenhalten. Er muss die berechneten ...
01.10.2018 · Nachricht · Editorial Oktober 2018
Das war ein heißer Sommer, und zwar in jedem Sinne. Das Wetter war extrem sonnenreich und trocken, für viele zu sonnenreich und zu trocken. Die Verhältnisse rund um die Schadenregulierung haben sich weiter verschärft. Und das LG Stralsund teilt in einer Verfügung mit, dass es aufgrund der Verhandlung vom 07.08.2018 den Termin zur Entscheidung nicht halten könne. Das muss man gelesen haben:
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