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  • 24.10.2018 · Nachricht · Reparaturkosten

    Keine Vorlagepflicht für Rechnung des Lackierers

    | Der Schädiger hat keinen Anspruch darauf, dass der Geschädigte durch eine gesonderte Rechnung des Lackierers nachweist, dass die von der Reparaturwerkstatt geforderten Verbringungskosten tatsächlich angefallen sind, entschied das AG Lübeck (Urteil vom 04.10.2018, Az. 26 C 560/18, Abruf-Nr. 204881 , eingesandt von Rechtsanwalt Andrej Pletter, Buchholz). |