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  • 28.08.2014 · Downloads allgemein · Kfz-Sachverständige · Gutachten

    379: Restwert - OLG Köln-Unsinn und der BGH (H)

    Der Textbaustein ist für den Fall konzipiert, dass der Versicherer mit Verweis auf einen Hinweisbeschluss des 13. Senats des OLG Köln die Vorlage des Gutachtens vor dem Restwertverkauf verlangt. Dieser Hinweisbeschluss steht nicht im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung. Das hat sogar ein anderer Senat des OLG Köln erkannt.