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  • · Fachbeitrag · Restwert

    Vorlage des Gutachtens vor Restwertverkauf?

    | Quer durch die Republik streiten verschiedene Haftpflichtversicherer weiter um den Restwert. Sie versuchen die Rechtsprechung des BGH aufzubrechen, wonach der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug jedenfalls solange ohne Rückfrage beim Versicherer auf der Grundlage des gutachterlich festgestellten Betrags verkaufen darf, wie der Versicherer noch kein Überangebot vorgelegt hat. UE informiert Sie, welche Gerichte aktuell wie entschieden haben und sagt Ihnen, wie Sie dieses Wissen nutzen. |

     

    Gegen eine Vorlagepflicht beim Versicherer vor dem Verkauf