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  • 17.09.2025 · Fachbeitrag · Zollrecht

    Luxus im Gepäck – bei hochpreisigen Waren drohen hochpreisige Strafen

    Die Einfuhr von Luxusgütern kann bei fehlender oder unrichtiger Zollanmeldung schnell steuerstrafrechtliche Relevanz entfalten. Dies zeigt ein aktueller Fall aus Süddeutschland, bei dem die private Einfuhr einer hochpreisigen Chanel-Jacke im Fokus stand. Die Zollbehörden leiteten ein Verfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung nach § 370 AO ein – mit fragwürdig hohem Strafbefehl.