15.09.2022 · Fachbeitrag · Strafvereitelung
„Grüner“ Vermerk – rote Karte für den Außenprüfer
Alle Beamten der Finanzbehörde einschließlich des Außenprüfers haben eine durch §§ 385 ff. AO begründete Garantenstellung, an der Strafverfolgung von Steuerstraftaten mitzuwirken.
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