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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Zwangsvollstreckung: Sind die Kosten für die Offenlegung einer Lohnabtretung erstattungsfähig?

    | FRAGE: Was passiert gebührenrechtlich bei einer Lohnabtretung, wenn der Schuldner seinen Ratenzahlungen nicht nachkommt und der Gläubiger daraufhin dem Arbeitgeber die zunächst stille Lohnabtretung anzeigt? Kann ich als Gläubigervertreter die Kosten für die Offenlegung einer Lohnabtretung im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 788 ZPO geltend machen? |

     

    ANTWORT von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock (Koblenz): Hierbei müssen Sie zwischen dem Entstehen und der Erstattungsfähigkeit unterscheiden.

     

    1. Entstehen von Gebühren

    Ob für die Anzeige der Lohnabtretung gegenüber dem Drittschuldner für den Gläubigervertreter eine RVG-Vergütung entsteht, ist streitig: