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  • 04.06.2020 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Kündigungsschutz von Schwangeren gilt auch vor Arbeitsantritt

    | Der arbeitsrechtliche Schutz von Schwangeren ist weitgehend. Dementsprechend sieht § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG; PP 02/2018, Seite 12) einen umfassenden Kündigungsschutz für werdende Mütter vor. Nur aufgrund einer behördlichen Genehmigung kann die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklärt werden. Dass der Kündigungsschutz auch vor dem eigentlichen Arbeitsantritt liegen kann, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt (Urteil vom 27.02.2020, Az. 2 AZR 498/19). |