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  • · Fachbeitrag · Liquiditätsplanung

    Schutzschirm ade ‒ jetzt bedarf es einer soliden Honorarkalkulation

    von Dr. rer. pol./Dipl.-Kffr. Susanne Woitzik, ZA ‒ Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG

    | Nachdem sich der sogenannte Schutzschirm für Zahnärzte als reine ‒ zu 100 Prozent zurückzahlbare ‒ Liquiditätshilfe herausgestellt hat, ist klar, dass die Zahnärzteschaft auf sich selbst gestellt ist: Sie muss selbst aktiv werden, um die betriebswirtschaftlichen Folgen der Coronakrise abzufedern. Eine wichtige Maßnahme dabei ist, zunächst die Honorare für das Jahr 2020 zu kalkulieren. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in diesem Beitrag. |

    Höhe der zu erwartenden Honorarausfälle

    Wie hoch die Honorarausfälle in den Zahnarztpraxen sein werden, lässt sich aktuell noch nicht genau beziffern. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat am 14.05.2020 die ersten repräsentativen Daten über die Auswirkungen der Coronakrise auf die zahnärztlichen Praxen veröffentlicht. Ausgewertet wurden dafür die Antworten von über 1.000 Praxen aus dem GOZ-Analyse-Panel der BZÄK. Danach schätzen die Praxen, dass ihr Arbeitsaufkommen zwischen Anfang Februar und Anfang April um mehr als 50 Prozent eingebrochen ist. Die Spanne reicht von minus 40,5 bis minus 59,2 Prozent ‒ je nach Infektionsgeschehen und bundeslandspezifischen Regelungen.

     

    Wie sich die Einnahmen im weiteren Verlauf von 2020 entwickeln werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Gibt es einen zweiten (teilweisen) Shutdown? Wie entwickelt sich die Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit der Patienten angesichts von Kurzarbeit, steigender Arbeitslosigkeit und nur eingeschränkter Umsatzmöglichkeiten bei z. B. Gastronomen oder in der Tourismusindustrie?