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  • · Fachbeitrag · Coronasoforthilfe

    Diese staatlichen Finanzhilfen gibt es in der Coronakrise für Physiopraxen

    von Geschäftsführerin Marion Rohwedder, Grantconsult GmbH, Kleve

    | Die Bundesregierung hat im März 2020 aufgrund der Coronapandemie Milliarden Euro als Soforthilfe versprochen. Auch Solo-Selbstständige und Freiberufler ‒ also auch Physiotherapeuten ‒ sollen davon profitieren. |

    Das Zuschussprogramm der Bundesregierung

    Mit dem Zuschussprogramm der Bundesregierung sollen Betriebskosten und andere laufende Verpflichtungen von kleinen Unternehmen aufgefangen werden. Danach sollen Einmalzuschüsse für die Dauer von drei Monaten für Betriebe mit fünf Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) i. H. v. 9.000 Euro und für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) i. H. v. 15.000 Euro ausgezahlt werden. Die Eckpunkte der Soforthilfe vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und vom Bundesfinanzministerium (BMF) finden Sie online unter iww.de/s3479), eine Übersicht der zuständigen Behörden in den einzelnen Bundesländern online unter iww.de/s3619.

    Diese weiteren Möglichkeiten sind augenblicklich nutzbar

    Über das Zuschussprogramm hinaus können Physiotherapeuten im Wesentlichen drei weitere Hilfsmittel in Anspruch nehmen:

     

    • Steuererleichterungen beanspruchen
    • Liquidität der Praxis mit KfW-Förderkrediten sichern

     

    Kurzarbeitergeld beantragen

    Weil zur Zeit viele Behandlungstermine abgesagt oder verschoben werden, ist oft nicht mehr die volle Mitarbeit des Praxisteams erforderlich. Für diese Fälle gibt es Kurzarbeitergeld. Kurzarbeitergeld kann jedes Unternehmen beantragen, wenn Mitarbeiter aufgrund des Arbeitsausfalls nicht mehr voll beschäftigt werden können. Dabei reicht es bereits, wenn der Arbeitsausfall 10 Prozent beträgt und vom Arbeitsausfall ebenfalls 10 Prozent der Arbeitnehmer betroffen sind.

     

    PRAXISTIPP | Sie können das Kurzarbeitergeld bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Da aufgrund der aktuellen Situation die Telefone überlastet sind, empfiehlt es sich, den Antrag online zu stellen.

     

    Steuererleichterungen beanspruchen

    Die Bundesregierung hat die Finanzämter angewiesen, Anträge auf Herabsetzung oder Aussetzung von Steuervorauszahlungen 2020 wohlwollend zu behandeln. Das bedeutet für Physiotherapeuten in erster Linie, dass Einkommensteuer-Vorauszahlungen vorübergehend auf Antrag auf bis zu null Euro heruntergesetzt werden können. Im Ergebnis heißt das, dass ihnen in der Krise mehr Geld zur Verfügung steht. Steuerstundungen (bei aktuellen Steuerschulden) sollen vom Finanzamt ebenfalls auf Antrag unkompliziert gewährt werden (z. B. bei nachträglichen Anpassungen der Vorauszahlungen für 2019 oder bei Einkommensteuer-Nachzahlungen für 2018). Damit können Sie die Fälligkeit bis auf Weiteres nach hinten verschieben und die Liquidität Ihrer Praxis schonen. In Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen ist in Sachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen auch die Erstattung von Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen möglich.

     

    Finanzbehörden sollen zudem Säumniszuschläge bis zum 31.12.2020 erlassen und auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten. Dies gilt, wenn die Coronakrise zu Fristversäumnissen oder sogar zu einem Vollstreckungstatbestand führt.

     

    Liquidität der Praxis mit KfW-Förderkrediten sichern

    Die KfW-Bank bietet online eine spezielle Informationsseite rund um die möglichen Coronahilfen an (iww.de/s3467). Die Hilfen unterteilen sich in Kredite für Unternehmen, die weniger als fünf Jahre bestehen, und solche, die länger als fünf Jahre am Markt sind. Mithilfe des „Unternehmerkredits“ und des „ERP-Gründerkredits ‒ Universell“ werden in verschiedenen Programmvarianten Betriebsmittelkredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler angeboten. Betriebsmittel bedeutet, dass Sie mit dem Geld laufende Kosten bedienen können. Dazu gehören z. B. Gehälter und Löhne, Mietzins, Energie-, Werbungs- und Kfz-Kosten sowie vieles mehr.

     

    MERKE | Sie können Anträge für einen KfW-Kredit nicht bei der KfW-Bank direkt, sondern nur über Ihre eigene Hausbank stellen. Diese prüft, ob Ihre Praxis vor der Coronakrise eine zufriedenstellende Bonität hatte. Dann können Sie Förderkredite aus diesen Töpfen bekommen. (Lediglich Betriebe, die bereits vor der Coronakrise eine schlechte Bonität hatten, sollen nicht aus dem Krisen-Budget finanziert werden.)

     

    BAFA-Förderung für Beratungsleistungen

    Für Beratungsleistungen können Physiopraxen auch die Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen (PP 06/2016, Seite 3). Seit dem 03.04.2020 gilt eine modifizierte Richtlinie des BMWi zur Förderung unternehmerischen Know-hows. Kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler können ab sofort Leistungen von Unternehmensberatern bis zum Wert von 4.000 Euro zu 100 Prozent über Fördermittel finanzieren. Anträge können bis zum 31.12.2020 beim BAFA gestellt werden.

     

    PRAXISTIPP | Das neue Förderprogramm mit Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Gefördert werden u. a. Beratungen für Unternehmen in Schwierigkeiten. Ausführliche Details zur Förderung und zum Antragsverfahren online unter iww.de/s3542.

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2020 | Seite 3 | ID 46528037