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  • · Fachbeitrag · Entwicklung des Zahnarztmarktes

    Investoren und Z-MVZ (Teil 1): Strategien und Möglichkeiten der Zahnärzte

    von Dr. Detlev Nies und Dipl.-Volksw. Katja Nies, Sachverständige für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen, praxisbewertung-praxisberatung.com

    | Finanzinvestoren nutzen seit einiger Zeit einzelne Zahnarztpraxen als Einstieg in renditestarke größere Zusammenschlüsse und Zahnarztketten. Dadurch ändert sich die seit Jahrzehnten bekannte und vertraute zahnmedizinische Versorgung schnell und radikal. Nicht nur die Politik und die Kassenverwaltung beobachten diese Entwicklung. Vor allem auch der Zahnarzt, den ein solches Angebot erreicht oder in dessen Nähe ein Z-MVZ den Betrieb aufnimmt, fragt sich, wie er darauf reagieren soll. ZP greift deshalb mögliche Investorenmodelle und deren Auswirkungen in einer Beitragsserie auf. Hier zunächst ein Überblick über die aktuelle Situation. |

    Die gesetzliche Regelung als „Einfallstor“ für Investoren

    Fachgruppengleiche medizinische Versorgungszentren sind seit Mitte 2015 zulässig. Damit können nur zahnärztliche Leistungen durch ein zahnmedizinisches Versorgungszentrum (Z-MVZ) angeboten werden und mehrere Z-MVZ eines Betreibers können zu örtlichen oder überörtlichen Ketten verbunden werden. Auch Krankenhäuser haben die Möglichkeit, (Z-)MVZ zu gründen und zu betreiben. Das „Einfallstor“ für den Zugang von Investoren zum Dentalmarkt sind deshalb oft kleine ‒ nicht konkurrenzfähige, aber günstig zu erwerbende ‒ Krankenhäuser, die zu einem Z-MVZ umstrukturiert werden.

     

    Diskutiert ‒ aber noch nicht in Landesrecht umgesetzt ‒ wird, auch juristische Personen wie MVZ-GmbH zu Mitgliedern der Zahnärztekammern zu machen. Bis dahin unterliegen solche MVZ nicht der Berufsaufsicht der Zahnärztekammern (wohl aber weiterhin die gründenden bzw. im MVZ tätigen Zahnärzte). Die von Investoren als GmbH geführten Z-MVZ sind Mitglied der Industrie- und Handelskammern (so siehe z. B. iww.de/s1983).