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  • · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeitsrecht

    Der BFH und die Freimaurerloge: Sind monogeschlechtliche Vereine nicht (mehr) gemeinnützig?

    | Droht Vereinen, die nur Männer oder Frauen aufnehmen, der Verlust der Gemeinnützigkeit? Diese Frage beschäftigt die Vereinswelt, nachdem der BFH vor kurzem entschieden hat, dass eine Freimaurerloge, die nur Männer aufnimmt, nicht gemeinnützig sein kann. VB liefert die Antwort. |

    Die Vorgabe der „Förderung der Allgemeinheit“

    Dass Körperschaften, die sich auf bestimmte Personengruppen oder einen begrenzten Personenkreis beschränken, nicht gemeinnützig sein können, ergibt sich aus dem Grundsatz der Förderung der Allgemeinheit. § 52 Abs. 1 AO umfasst zwei Aspekte:

     

    • Der Verein muss die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet fördern.