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  • · Fachbeitrag · Kundenbindung

    Geschenke an Patienten oder Kunden - was ist erlaubt?

    von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler

    | Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft! Ein Motto, das durchaus auch im Verhältnis zwischen Ihnen als Therapeut und Ihren Patienten im Hinblick auf Patientenbindung berechtigt sein könnte. Allerdings stellt sich die Frage, ob es überhaupt erlaubt ist, Patienten, Kunden (z. B. die Besucher Ihrer Rückenkurse) zu beschenken, ohne sich dem Vorwurf der Bestechung auszusetzen oder gegen Gesetze zu verstoßen. |

    Geschenke an Patienten oder Kunden keine Bestechung

    Rein strafrechtlich haben Therapeuten, die ihren Patienten Geschenke machen, nichts zu befürchten. Denn es handelt sich hier nicht um Bestechung im Gesundheitswesen. Den Tatbestand definiert § 299b Strafgesetzbuch (StGB). Lesen Sie dazu auch den Beitrag in PP 07/2016, Seite 15.

     

    •  § 299b StGB

    Wer einem Angehörigen eines Heilberufs im Zusammenhang mit dessen Berufsausübung einen Vorteil oder eine Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er

     

    • 1. bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten,
    • 2. beim Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen … bestimmt sind, oder
    • 3. bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial

     

    ihn oder einen anderen im (…) Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.