Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.01.2017 · Fachbeitrag · Abrechnungspraxis

    So rechnen Sie Tätigkeiten als Vormund bzw. Betreuer ab

    | Es gibt Tätigkeiten eines Rechtsanwalts, die vergütungsrechtlich nicht vom RVG erfasst werden (vgl. § 1 Abs. 2 RVG). Der Beitrag zeigt anhand der Tätigkeit als Vormund bzw. Betreuer, wie dort abzurechnen ist. |