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  • · Fachbeitrag · Versicherungen

    Versicherungen für Praxisinhaber - worauf ist zu achten?

    von Dr. Udo Naumann, www.medconsult-leipzig.de

    | Die Versicherungsbeiträge, die ein Praxisinhaber (ohne Versorgungswerk) jedes Jahr zahlt, summieren sich sehr schnell auf einen fünfstelligen Eurobetrag. Die Thematik ist sehr komplex und nicht unbedingt beliebt. Nur wenige Praxen lassen ihren Vertragsbestand in regelmäßigen Abständen auf Aktualität prüfen und nehmen notwendige Anpassungen vor. Hinzu kommt, dass die wirtschaftlichen Interessen der Versicherungsmakler und -vertriebe häufig nicht mit denen der Praxis korrelieren. Deshalb passen die bestehenden Versicherungen oft nicht zur tatsächlichen Risikosituation, in der sich der Zahnarzt befindet. Wie kann er das ändern? |

    Ist der Berater tatsächlich neutral?

    Zwar hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren für ein wenig Transparenz gesorgt, da sich inzwischen alle Versicherungsvermittler in einem Register unter Angabe ihres rechtlichen Status registrieren lassen mussten. Trotzdem herrscht aber beim Verbraucher nach wie vor große Unkenntnis darüber, was der Unterschied zwischen einem Einfachvertreter, einem Mehrfachagenten, einem Makler oder einem Versicherungsberater ist. Genau dieser Unterschied ist aber wesentlich in der Beurteilung darüber, ob man einem Berater oder einem Verkäufer gegenübersitzt.

     

    Die Faustformel ist: Wenn kein Honorar (Stundensatz) zu zahlen ist, refinanziert sich der Vermittler aus dem vermittelten Vertrag und ist streng genommen kein Berater, sondern ein Produktverkäufer. Die wirtschaftlichen Interessen des Vermittlers sind dann für den Zahnarzt nicht offensichtlich. Es kann damit ein Interessenkonflikt bestehen. Das Gleiche trifft im Übrigen auch auf den „Bankberater“ zu.