Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Internationales Steuerrecht

    BMF nimmt zum Informationsaustausch nach TIEA Stellung

    von Rechtsassessor Dr. Matthias H. Gehm, Limburgerhof und Speyer

    | Das BMF hat erneut zum internationalen Informationsaustausch aufgrund des Tax Information Exchange Agreement (TIEA) Stellung bezogen (10.11.15, IV B 6 - S 1301/11/10002 , BStBl I 16, 138). Hiernach wird Amtshilfe im Besteuerungs-, aber auch Rechtshilfe im Steuerstraf- bzw. Steuerordnungswidrigkeitsverfahren geleistet. Der Informationsaustausch nach TIEA folgt dabei ganz bestimmten Regeln. Erfahren Sie in diesem Beitrag, unter welchen Bedingungen und in welchem Rahmen die deutsche Finanzverwaltung über das TIEA im Ausland an Informationen gelangen kann. |

    TIEA als bilaterale Abkommen auf Initiative der OECD

    Die OECD erarbeitete im Zuge der Global Forum Arbeitsgruppe bereits im Jahr 2002 Standards für den internationalen Informationsaustausch in Steuerfragen aufgrund bilateraler Abkommen und publizierte ein diesbezügliches Musterabkommen. Durch diese TIEA sollen schädliche Steuerpraktiken vermieden werden. Darüber hinaus legte die OECD im Juni 2015 ein Musterprotokoll vor, anhand dessen die verschiedenen Staaten ihre bereits abgeschlossenen TIEA erweitern können. Insbesondere soll dadurch ein automatischer Informationsaustausch ermöglicht werden, der in den bereits abgeschlossenen TIEA noch nicht vorgesehen war. Außerdem hat die OECD ein Musterformular für Anfragen aufgrund TIEA entwickelt.

     

    Die OECD verfolgt durch das Musterabkommen aus dem Jahr 2002 die Strategie, dass der Informationsaustausch in Steuerfällen insbesondere mit sogenannten Steueroasen auf bilateralem Weg durchgeführt werden kann. Die frühen TIEA verpflichteten Steueroasen-Staaten, auf konkrete und detaillierte Anfrage - ggf. nach eigener Ermittlungstätigkeit - Auskünfte an den ersuchenden Staat zu geben. Die frühen TIEA ermöglichten in der Regel außerdem eine Informationsbeschaffung auch zur Durchführung von Steuerstrafverfahren, wenn diese rückwirkend auf das Jahr 2004 abgeschlossen wurden.

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents