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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    So werden kulturelle Leistungen und Kulturvereine umsatzsteuerlich behandelt

    von Ulrich Goetze, Steuerberater, Wunstorf

    | Kulturelle Leistungen eines Vereins sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Kulturbehörde bescheinigt hat, dass der Verein die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie eine Einrichtung des öffentlichen Rechts. Für den Verein kann die Befreiung nachteilig sein, weil ihm damit die Möglichkeit genommen wird, Vorsteuern geltend zu machen. Gleichwohl steht die Steuerbefreiung nicht im Belieben des Vereins. Sie ist anzuwenden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Erfahren Sie, wann das der Fall ist und welche Gestaltungsspielräume Kulturvereinen verbleiben. |

    Wann liegen kulturelle Leistungen vor?

    Die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 20 Umsatzsteuergesetz (UStG) gilt für Umsätze der folgenden, abschließend aufgezählten Einrichtungen:

     

    • Theater