05.09.2024 · Fachbeitrag aus Mandat im Blickpunkt · Sonderausgaben
Das FG Münster (7.12.22, 6 K 2026/20 E, Rev. BFH X R 6/24, Abruf-Nr. 242698 ) hat entschieden, dass ein Versorgungsvertrag (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) wegen eines fehlenden Rechtsbindungswillens nicht anzuerkennen ist, wenn der Übernehmer die vereinbarten Baraltenteilsleistungen zuerst im Einvernehmen und dann trotz Forderung des Übergebenden nicht zahlt. Erfolgt später (durch ein Urteil eines Zivilgerichts) ein vertragsgemäßes Verhalten, scheidet eine Berücksichtigung der Barleistungen ...
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