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  • 03.04.2020 · Nachricht · Lohnsteuer

    Interimsfahrzeug: Geldwerter Vorteil bemisst sich am Listenpreis

    | Mietet ein Unternehmen bei einem Autovermieter immer für ca. drei Monate ein Fahrzeug und stellt es einem Arbeitnehmer unentgeltlich zur kompletten Nutzung zur Verfügung, bemisst sich der geldwerte Vorteil auch da nach dem Bruttolistenpreis. Das sagt Steuerberater Diplom-Finanzwirt Michael Heuser. |

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