Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Wachstumschancengesetz

    Schon ab 2025: Die E-Rechnungspflicht für Unternehmen kommt

    | Möbelkauf, Handykauf, Fahrzeugkauf ‒ bisher ist die Papierrechnung der Standard schlechthin in Sachen Rechnungsausstellung. Elektronische Rechnungen sind nur mit Zustimmung des Rechnungsempfängers zulässig. Das will der Gesetzgeber mit der Einführung einer E-Rechnungspflicht durch das Wachstumschancengesetz (WCG) ändern. Und die kommt schon ab 2025. Was die E-Rechnungspflicht für die Praxis bedeutet und wann Unternehmen konkret handeln müssen, erfahren Sie in SSP. |

    Künftig gibt es nur E-Rechnungen und sonstige Rechnungen

    Mit § 14 UStG hat der Gesetzgeber im Rahmen des WCG die verpflichtende Verwendung der neuen E-Rechnung eingeführt. Sie muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung ausgestellt werden.

     

    Hintergrund | Die E-Rechnungspflicht ist der erste Schritt hin zu einem geplanten bundeseinheitlichen Meldesystem, an das der Unternehmer künftig Umsätze im B2B-Bereich transaktionsaktionsbezogen melden soll.

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents