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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vorsteuerrisiko Thermobelege: Bundesregierung nimmt Stellung

    | Belege auf Thermopapier, die erblasst und nicht mehr leserlich sind, bleiben ein Vorsteuerverlust-Risiko bei Betriebs- oder Umsatzsteuersonderprüfungen. Das belegt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch von Bündnis 90/Die Grünen. |

     

    Die Bundesregierung beharrt darauf, dass die Beweislast beim Vorsteuerabzug beim Unternehmer liegt. Er muss dafür sorgen, dass die Eingangsrechnungen „leserlich“ aufbewahrt werden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist das sein Risiko und der Vorsteuerabzug kann versagt werden (BT-Drucks. 17/14821, Seite 19).

     

    PRAXISHINWEIS | Es gibt nur eine Möglichkeit, bei Thermobelegen sicherzustellen, dass diese zehn Jahre lang leserlich bleiben (und der Vorsteuerabzug erhalten bleibt): Sie müssen die Belege zusätzlich kopieren oder einscannen.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 4 | ID 42414424

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