17.01.2020 · Nachricht · Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug: BFH macht Hoffnung bei Leistungsbeschreibung
In einer lang erwarteten Entscheidung hat sich der BFH erneut zur Leistungsbeschreibung in Rechnungen geäußert. Das Merkmal sorgt in der Praxis für die meisten Diskussionen. § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG knüpft den Vorsteuerabzug an die Angabe von Art und Umfang der Leistung. Der BFH ist schon mit einer „handelsüblichen Bezeichnung“ zufrieden.
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