20.05.2025 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Liefergegenstand bei „Upcycling“ berechtigt teilweise zum Vorsteuerabzug: Differenzbesteuerung trotzdem möglich?
Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ermöglicht es Händlern, die Umsatzsteuer nicht aus der gesamten Gegenleistung berechnen zu müssen, sondern aus der Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis für den Gegenstand. Was es für die Differenzbesteuerung bedeutet, wenn ein Gegenstand teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt, hat kürzlich der BFH entschieden.
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