20.09.2021 · Nachricht · Umsatzsteuer
Leistungszeitpunkt als Rechnungspflichtangabe
Nach zwei BFH-Entscheidungen vom 01.03.2018 (Az. V R 18/17, Abruf-Nr. 201554 ) und 15.10.2019 (Az. V R 44/16) kann sich die für den Vorsteuerabzug erforderliche Angabe des Leistungszeitraums auch aus dem Rechnungsdatum ergeben. Das BMF hat jetzt klargestellt, dass es sich dabei aber um enge Ausnahmen handelt.
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