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  • 21.04.2016 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Ist-Versteuerung kann auch ohne Genehmigung zulässig sein

    | Wer Umsätze erst versteuern will, wenn er sie tatsächlich erzielt hat, muss die Ist-Versteuerung normalerweise beim Finanzamt beantragen. Nach Ansicht der OFD Karlsruhe kann der Antrag aber auch rückwirkend genehmigt werden, wenn kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt. |

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