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  • · Nachricht · Trinkgelder

    Trinkgelder an Unternehmer: Was gilt für die Einkommen- und die Umsatzsteuer?

    | Trinkgelder sind steuerfrei. Dieser Grundsatz gilt bei den meisten Trinkgeldern an Arbeitnehmer. Doch wie sieht es aus, wenn das Trinkgeld dem Unternehmer bzw. Betriebsinhaber zugewandt wird? Das will ein SSP-Leser wissen. Ist es dann auch steuerfrei oder unterliegt es als steuerpflichtige Betriebseinnahme auch noch der Umsatzsteuer? |

     

    Antwort | Das Thema muss also aus der einkommensteuerlichen und der umsatzsteuerlichen Warte beleuchtet werden:

    • Die einkommensteuerliche Sicht: Betriebseinnahmen sind durch den Betrieb veranlasste Zugänge von Wirtschaftsgütern in Form von Geld oder Geldeswert. Diese entstehen z. B. durch den Warenverkauf oder die Erbringung von Dienstleistungen. Wendet der Kunde als Gegenleistung mehr auf als er müsste, gewährt er dem Betriebsinhaber also ein Trinkgeld, so zählt auch dieses zu den Betriebseinnahmen. Dieses Trinkgeld ist mangels Steuerbefreiung auch steuerpflichtig und erhöht den Gewinn. Im Gegensatz dazu können einem Arbeitnehmer gewährte Trinkgelder unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei sein.

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