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  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Das neue KöMoG: So werden Gesellschafter von Personengesellschaften besteuert

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Seit dem 01.01.2022 können viele Personengesellschaften auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden. Das regelt das „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ (KöMoG). SSP nimmt das zum Anlass, einmal zu untersuchen, wie Gesellschafter in der Personen- und in der Kapitalgesellschaft besteuert werden. Da tun sich ‒ im Unterschied zur Gesellschaftsbesteuerung ‒ nämlich fundamentalere Unterschiede auf, die die Rechtsformwahl beeinflussen können. Teil 1 nimmt die Besteuerung der Gesellschafter von Personengesellschaften unter die Lupe. |

    Das steuerliche Transparenzprinzip

    Während Personengesellschaften im Bereich der Umsatz- und Gewerbesteuer selbst Besteuerungssubjekt sind, gilt das nicht für die Einkommensteuer. Eine Personengesellschaft muss weder Einkommensteuer entrichten noch unterliegt sie der für Kapitalgesellschaften geltenden Körperschaftsteuer. Vielmehr wird für Zwecke der Einkommensteuer durch die Personengesellschaft hindurch auf die einzelnen Gesellschafter geblickt.

     

    Sie müssen die Gewinnanteile in ihrer „privaten“ Einkommensteuererklärung deklarieren. Die Besteuerung setzt erst auf dieser Ebene ein. Es kommt für die Besteuerung also nicht darauf an, ob der Gesellschafter den Gewinn tatsächlich erhalten oder ob sich dieser nur rechnerisch ergeben hat. Maßgebend allein ist die Tatsache, dass auf Ebene der Gesellschaft ein Gewinn erzielt wurde ‒ unabhängig davon, wie viel davon an Sie ausgezahlt wurde. Möglich ist lediglich eine thesaurierende Besteuerung nach § 34a EStG.

             

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