· Fachbeitrag · Standortfördergesetz
§ 6b Abs. 10 EStG: Steuerstundungsmodell mit vervierfachtem Höchstbetrag nutzen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
§ 6b EStG gestattet Ihnen, stille Reserven steuerneutral auf andere Wirtschaftsgüter zu übertragen und so eine Steuerstundung zu erreichen. Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften war dieses Modell auf 500.000 Euro begrenzt. Das hat sich durch das Standortfördergesetz geändert, der Höchstbetrag beträgt jetzt zwei Mio. Euro.
Grundsatz: 60 Prozent des Gewinns sind sofort zu versteuern
Halten Sie Anteile an Kapitalgesellschaften in Ihrem Betriebsvermögen und veräußern diese, verwirklichen Sie einen steuerpflichtigen Vorgang. Sie
- müssen den Veräußerungserlös als Betriebseinnahmen erfassen. Davon sind aber 40 Prozent steuerfrei (§ 3 Nr. 40 Buchst. a EStG).
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