26.08.2022 · Nachricht · Schuldzinsenabzug
BFH: Jahresübergreifende Ermittlung von Überentnahmen bei EÜR
Auch „Vier-Drei-Rechner“ müssen Entnahmen und Einlagen über die Jahre hinweg – also periodenübergreifend – erfassen. In der Folge sind die Schuldzinsen wie bei Bilanzierern auch nur begrenzt abzugsfähig, wenn Überentnahmen getätigt werden. Das hat der BFH klargestellt und einem Architekten damit den Schuldzinsenabzug verwehrt.
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