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  • 25.07.2017 · Nachricht · Lohnsteuer

    Deutschkurs für Flüchtlinge: Wann keine Lohnsteuer anfällt

    | Stellt ein Arbeitgeber Flüchtlinge oder Arbeitnehmer ein, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, hat er in der Regel ein betriebliches Interesse daran, dass diese die deutsche Sprache beherrschen, um ihre beruflichen Aufgaben bewältigen zu können. In diesem Fall fällt keine Lohnsteuer an, wenn er die Kosten für einen Deutschkurs trägt, schreibt das BMF. |

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