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  • 12.05.2020 · Nachricht · Kfz-Kosten

    Gleichwertiger Pkw widerlegt Privatnutzung des Betriebs-Pkw

    | Ein zehn Jahre alter technisch überholter Mercedes Benz C 280 T mit hoher Laufleistung ist mit einem neuwertigen – als Betriebs-Pkw genutzten – Fiat Doblo Easy 2.0 16V Multijet (Kastenwagen) im Hinblick auf Status und Gebrauchswert vergleichbar. Das Finanzamt darf deshalb nicht unterstellen, dass der Kastenwagen auch privat genutzt wird und dafür die Ein-Prozent-Regelung ansetzen. Es ist glaubhaft, dass der Unternehmer für Privatfahrten nur den Mercedes nutzt. Das hat das FG Niedersachsen entschieden. |