24.10.2017 · Nachricht · GmbH
Übertragung gegen Versorgungsleistungen: Stolperfalle kennen
Versorgungsrenten sind als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer, der seinen GmbH-Anteil abgibt, nach der Übertragung kein Geschäftsführer der GmbH mehr ist. Bleibt er es weiterhin, geht der Sonderausgabenabzug verloren. Das hat der BFH klargestellt.
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