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  • 24.10.2017 · Fachbeitrag · GmbH

    Nachträgliche Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung: Neue BFH-Rechtsprechung beachten

    | GmbH-Gesellschafter, die für Verbindlichkeiten der GmbH in Haftung genommen werden oder der GmbH gegebene Darlehen nicht mehr zurückbekommen, können diese eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung behandeln. Der BFH hat seine Rechtsprechung geändert. |

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