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  • · Fachbeitrag · GmbH

    Geplanter Anteilsverkauf: Wie bekommt man die Pensionsrückstellung elegant aus der GmbH?

    | Sind Sie GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und planen Sie, Ihre Anteile zu verkaufen, können Pensionsverpflichtungen zum Problem werden, die die GmbH gegenüber Ihnen hat. Doch wohin mit der Pensionsrückstellung, ohne dass Steuern anfallen? Die Lösung bietet ein BFH-Urteil, das mittlerweile auch vom BMF abgesegnet worden ist. |

     

    BMF bestätigt BFH-Urteil zur Auslagerung auf Pensions-GmbH

    Im konkreten Fall war ein GmbH-Gesellschafter zu 100 Prozent an einer GmbH beteiligt. Um seinen Anteil verkaufen zu können, übertrug er die Pensionszusage, die die GmbH ihm erteilt hatte, auf eine neu gegründete „Pensions-GmbH“, an der er wiederum zu 100 Prozent beteiligt war. Die GmbH leistete an die Pensions-GmbH für die Übertragung der Verpflichtung zum gemeinen Wert eine Ablösezahlung.

     

    Für das Finanzamt war klar, dass dem Gesellschafter durch die Übertragung Arbeitslohn in Höhe des gemeinen Werts der Pensionsverpflichtung zugeflossen war. BFH und BMF sehen das jedoch nicht so, wenn

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